Lärmschutz für die Wellpappenindustrie und die Papierindustrie
Die neue EG - Richtlinie Lärm (2003/10/EG) sieht neue oder verschärfte Anforderungen im Bereich des Lärmschutzes für Betreiber von Wellpappeanlagen vor.
Als bestimmende Lärmquellen in der Wellpappenindustrie gelten neben den Wellpappenaggregaten auch das Kaschierwerk, die Schneid- und Rillstation, sowie Querschneider und Randbeschnittabsaugung.
Wegen der vergleichsweise hohen Ausgangspegel dieser Aggregate in der Wellpappenindustrie und der Papierindustrie ist eine vollständige Lärmschutzeinhausung der einzelnen Maschinen das Mittel der Wahl zur Erzielung eines den Anforderungen entsprechenden – und somit Mitarbeiter–freundlichen – Lärmpegels in der Werkhalle.
Raumakustisch wirksame Einbauten in der Wellpappenindustrie und der Papierindustrie können als flankierende Maßnahmen zur Verbesserung der Akustik und des Lärmschutzes in der Werkhalle gelten.
Im Bereich der Wellpappenaggregate werden, je nach Geschwindigkeit und Bahnbreite Schalldruckpegel bis zu 112 dB(A) gemessen.
In der Papierindustrie kommen in erster Linie hochschalldämmende Leitstände zum Einsatz, um die Bediener der Papierherstellungsmaschinen vor den oft sehr hohen Schalldruckpegeln zu schützen.
Zugänglichkeit, Bedämpfung von Öffnungen und ein Belüftungssystem sind wichtige Faktoren in der Wellpappenindustrie, die es bei der Auslegung der Lärmschutzkabine zu beachten gilt.
Eine gute Alternative zur Einhausung von Einzelaggregaten ist eine einzige Lärmschutzkabine für das gesamte Dry-End. So kann der Aufbau von schallreflektierenden Flächen zwischen den Aggregaten vermieden werden und oft eine kostengünstige Lösung erzielt werden.
Ein schlüssiges, durchgängig wirkungsvolles Lärmschutzkonzept in der Wellpappenindustrie und der Papierindustrie sollte jeweils alle relevanten Lärmquellen einbeziehen.