Laserschutzkabinen von FAIST - Zum Schutz Ihrer Mitarbeiter und Maschinen
Als einer der führenden Anbieter von Laserschutzkabinen und langjähriger Partner der Automobilindustrie in Sachen Umformtechnik, Prüfstandstechnik und Schweißen, kennen wir die Anforderungen unserer Kunden an Laserschutzkabinen sehr genau.
Die Lasertechnik und ihre zahlreichen Anwendungen sind im modernen Automobilbau fest verankert.
In der Lasertechnik können Lasereinrichtungen äußerst intensive, stark gebündelte Strahlung durch den Effekt der stimulierten Emission im Bereich des sichtbaren Lichtes oder im infraroten oder ultravioletten Spektralbereich erzeugen.
Durch photochemische, thermische oder optomechanische Wirkungen kann die Laserstrahlung Schädigungen erzeugen. Deshalb sind in der Lasertechnik Laserschutzkabinen als Arbeitsschutzmaßnahme gesetzlich vorgeschrieben.
Bei der Schutzverkleidung von Laserschutzkabinen gilt es, bestimmte technische Vorschriften zu beachten, die in der Unfallverhütungsvorschrift VBG 93 der Berufsgenossenschaft niedergelegt sind.
Unsere Laserschutz-Elemente sind geprüft nach DIN EN 60825 und VDE 0837, Teil 4. Die Prüfungen wurden durchgeführt vom Prüfinstitut SLV Halle .
Durch permanente Weiterbildung unserer Mitarbeiter im Bereich der Lasertechnik garantieren wir modernstes technisches Know-How, das gerade in einer so sensiblen Materie wie der Lasertechnologie unabdingbar ist.
Laserschutzbeauftragter im Hause FAIST ist Herr Benedikt Nöss. Er ist auch Ihr kompetenter Ansprechpartner in Sachen Lasertechnik und berät Sie gerne in allen Fragen rund um die Realisierungmöglichkeiten von Laserschutzkabinen.